WEB: Enteignungsansprüche - Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Enteignungsgleicher und enteignender Eingriff
Der enteignungsgleiche und der enteignende Eingriff sind zwei Rechtsinstitute im deutschen öffentlichen Recht, die im Zusammenhang mit der Entziehung von Eigentum oder Eigentum ähnlichen Rechten stehen. Beide Eingriffsarten können zu Ansprüchen des Betroffenen auf Entschädigung oder andere Leistungen führen.
Enteignungsgleicher Eingriff
Ein enteignungsgleicher Eingriff liegt vor, wenn eine Verwaltungsmaßnahme zu einer unzumutbaren Belastung des Eigentums führt, ohne dass das Eigentum selbst entzogen wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Grundstück durch eine Straße geteilt wird oder durch eine Lärmschutzwand erheblich an Wert verliert.
Enteignender Eingriff
Ein enteignender Eingriff liegt hingegen vor, wenn das Eigentum selbst vollständig oder teilweise entzogen wird. Dies kann zum Beispiel durch eine Enteignung für den Straßenbau oder die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes geschehen.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Sowohl enteignungsgleiche als auch enteignende Eingriffe können zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung des Eigentums. Im Fall eines enteignungsgleichen Eingriffs muss die Belastung des Eigentums unzumutbar sein, während im Fall eines enteignenden Eingriffs der Eigentumsentzug vollständig oder teilweise erfolgt.
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